Haftpflichtversicherungen
Private Haftpflicht
Schadensersatz ist nicht nur ein Wort, sondern gesetzliche Pflicht. Privatpersonen können im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung bei durch sie oder dem mitversicherten Personenkreis nicht vorsätzlich verursachten Personen,- Sach und Vermögensschäden geschützt werden.
Missgeschicke passieren täglich und schnell hat eine kleine Ursache verheerende Folgen mit oft unerwartet hohen Schadenersatzforderungen, die eine lebenslange finanzielle Belastung bedeuten.
Dagegen ist der Aufwand für diesen Versicherungsschutz verschwindend gering. Wir empfehlen jedem diesen Schutz.
Mit unserer Komfortdeckung sind zusätzlich die
- Forderungsausfalldeckung (wenn ein Schädiger nicht zahlt)
- das Abhandenkommen von Berufsschlüsseln bis 15.000 €
- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 3.000 €
Junge Leute, Singles, die Generation 55plus und Alleinstehende erhalten von uns einen individuellen Versicherungsschutz.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung tritt für Bauherren bei Haftpflichtschäden ein, die beim Hausbau, Um- und Ausbauten oder Reparaturmassnahmen entstehen.
SPARTIPP:Bei Bausummen bis 50.000 € sind diese Risiken im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Hauseigentümer, Vermieter oder Besitzer von unbebauten Grundstücken sind sie besonderen Haftungen ausgesetzt.
Mit diesem Baustein können Sie sich wirksam schützen.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Mit diesem Baustein können Sie sich wirksam schützen.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Öltankhaftpflicht
Spezieller Deckungsbaustein für Inhaber von Öltanks.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Tierhalterhaftpflicht
Ob Pferde oder Hunde, Tiere sind unberechenbar und sie als Halter stehen ggf. in der Pflicht. Beugen sie vor.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Wassersporthaftpflicht
Als Eigentümer und Nutzer von Wasserfahrzeugen haften sie entsprechend, informieren sie sich über den passenden Versicherungsschutz, auch den von Bootstrailern.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Jagdhaftpflicht
Für den Erhalt und den Besitz einer Jagderlaubnis ist dieser Versicherungsbaustein unerlässlich.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
